
Billig, billiger, am teuersten
– Oder was taugt ein Gesetz an das sich nicht gehalten wird?
Hallo liebe Leser,
heute habe ich etwas sehr Ärgerliches festgestellt. Ich schaue gelegentlich, welche Buchläden und Onlineshops meine Bücher anbieten. Dabei musste ich feststellen, dass ich bei sehr vielen Buchläden gelistet bin. Was mich ein wenig geärgert hat, ist etwas, das eigentlich eher Euch als Leser betrifft. Dazu muss man wissen, dass ich als Verlegerin im Selfpublishing verpflichtet bin, einen festen Ladenpreis für meine Romane festzulegen, dieser kann frühestens 18 Monate nach Erscheinen von mir aufgehoben werden. Ab da dürfen dann Buchhandlungen und Onlineshops den Preis frei bestimmen. (siehe §5 BuchPrG)

Aber einige der Romane sind doch schon länger als 18 Monate am Markt?
Das stimmt. Aber alle Romane bis auf Der Harlekin und seine Julia haben innerhalb des letzten Jahres eine Neuauflage erhalten oder bekommen sie noch. Bei Neuauflagen greift die Buchpreisbindung wieder. Somit gelten auch die von mir festgesetzten Preise wieder.
In den Buchhandlungen und Shops gelistet zu sein ist doch toll, oder?
Ja, das ist es. Das wollte ich immer erreichen, darum bin ich weg von Amazon und KDP. Was ich aber nicht wollte, ist, dass, was ich dann in Folge gesehen habe. Das tat wirklich weh.
Es gibt ein Gesetz und keiner hält sich daran.
Gemäß §3 des BuchPrG müssen alle Händler sich an den von mir vorgegebenen Preis halten. Was meint ihr, tun sie das?
Antwort nein, im Regelfall kosten meine Romane bei anderen Anbietern als bei mir deutlich mehr.
Ist das ein Problem?
Nun ja, zum einen ist es ein Gesetzesverstoß, zum anderen ist etwas, das mich ärgert, weil ihr meine lieben Leser über den Tisch gezogen werdet. Die Preise der E-Books, Taschenbücher und Hardcover haben einen von mir derzeit zur Veröffentlichung festgelegten Verkaufspreis.
Taschenbücher 14,49 €
Hardcover 25,49 €
E-Book-Preise variieren.
Demzufolge ärgert es mich massiv, wenn ich sehe, dass ein anderer Händler meint, diese Preise nach Gutdünken nach oben anpassen zu können. Er verstößt damit gegen geltendes Recht. Ich weiß dass wir es alle gerade nicht leicht haben. Ich kalkuliere die Preise für meine Romane wirklich knapp. Einfach weil ich weiß, dass die Lebenshaltungskosten heutzutage echt fies sind. Bücher sind ein Teil der Kultur und Lesen ist etwas, das sich jeder leisten können sollte. Daher kalkuliere ich knapp, aber so, dass die Kosten alle gedeckt sind, sofern der Absatz stimmt. Aber die Hand beissen, die uns als Händler füttert? Das geht doch gar nicht. Das Gleiche würde übrigens gelten wenn ich sehe, wenn ein Händler die Romane unter dem von mir festgelegtem Endpreis verkauft. Es schadet zwar Euch als Leser nicht, aber es bleibt ein Gesetzesverstoß.

Was kann ich tun?
Ich kann jeden einzelnen Buchhändler abmahnen. Oder aber genau das machen, was ich gerade tue. Ich informiere Euch über die realen Buchpreise für Endverbraucher. Das ist relativ einfach, denn die findet ihr bei mir im Büchershop. Sollte ein Händler meine Romane zu einem anderen Preis anbieten, gibt es dafür zwei Gründe. Entweder er will mein Buch aus dem Sortiment haben und verstößt gegen das Buchpreisbindungsgesetz oder aber er hat die Absicht, sich auf Eure Kosten an Euch zu bereichern und verstößt ebenfalls gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Was ich nicht tun werde, ist die schwarzen Schafe hier namentlich aufzulisten. Das kann sich ja jederzeit ändern.
Welche Wahl habt ihr als Bücherliebende?
Ihr selbst könnt entscheiden, wen ihr unterstützt. Die Buchhändler, die meinen, gegen das geltende Recht verstoßen zu können, oder eben die, die sich daran halten. Solltet ihr keine Lust haben, das immer überprüfen zu müssen, bleibt als Alternative immer noch der Buchshop von Einfach Mal Selbst Gedacht. Ich werde mich garantiert an meine Preise halten. 😉 Versprochen.
Fazit
Ich habe zwar nach §8 des Buchpreisbindungsgesetzes die Möglichkeit, den Buchpreis nach 18 Monaten aufzuheben. Aber ich weiß nicht, ob ich das tun werde, anscheinend hält sich ja eh keiner daran. Die Buchpreise sind von mir so kalkuliert, dass sämtliche Kosten für Einfach Mal Selbst Gedacht und den Vertrieb der Bücher einkalkuliert sind. Auch daher ist es schwierig, die Bindung aufzuheben und zumindest was die gedruckten Bücher betrifft, den Preis nach unten korrigieren zu können. Vielleicht sollte ich mir mal überlegen, Abmahnungen versenden zu lassen. *schmunzel*. Eine rechtliche Prüfung wäre das auf jeden Fall wert. Mittlerweile bestätigt aber diese Vorgehensweise meine Einstellung, dass der beste Weg für mich und Euch der eigene Onlineshop ist. Und um auch das klarzustellen, die Preise für meine Romane, welche ich auf der Website nenne, sind für alle Verkäufer an Endkunden per Gesetz verbindlich.
In diesem Sinne
Seid Achtsam
Quellennachweise
- https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/BJNR344810002.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__3.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__5.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__8.html
Hallo,
mein Name ist Daira Bär. Ich bin Romanautorin, Mommy Domme und Dampferin. Als bekennende BDSMlerin und Mommy Domme schreibe ich Romane im Bereich von Lesbian Love & Cozy Crime. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen im Bereich von lesbischen Beziehungen mit D/s genauer CG/l versuche ich genau diese Erfahrungen in meine Romane einzubringen. Wenn Du also realistische Romane aus diesem Bereich mit einem spannenden Kriminalfall kombiniert magst, dann schaue doch mal in meinen Büchershop hier auf der Seite.
Liebe Grüße
Daira


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